Bayerisch-jüdische Biergemeinschaft
„Jahrhundertelang beteiligten sich Juden rege am Brauwesen in Deutschland“, schreibt Rozsika Farkas am 29. April 2016 in der „Zukunft“, dem Informationsblatt des Zentralrats der Juden in Deutschland über die Ausstellung „Bier ist der Wein dieses Landes“, die zum Jubiläums des Bayerischen Reinheitsgebots im Jüdischen Museum in München eröffnet wurde. „Seit 500 Jahren halten die Bayern ihr Reinheitsgebot, das längst in ganz Deutschland gilt und das besagt und das besagt, dass nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe für die Bierherstellung Verwendung finden dürfen. Das Schöne aus jüdischer Sicht: Damit ist Bier auch gleich koscher.“ Im Hopfenhandel, bei der Herstellung, Veredelung und Verkauf der Krüge waren jüdische Geschäftsleute ebenso erfolgreich wie im Brauwesen. Spektakulärstes Beispiel: „Löwenbräu“ war von 1921 bis 1935 im Besitz der Familie Schülein. „Erst die Naziherrschaft beendete die bayerisch-jüdische Biergemeinschaft.“ Der Ausstellungskatalog, so heißt es weiter, biete „weiterführende Einblicke in das Thema“.