Bier Spezial
Bier ist in diesem Jahr in aller Munde. Die Unterzeichnung des berühmten Reinheitsgebots jährt sich 2016 zum 500. Mal. Das Gesetz, das Herzog Wilhelm IV. von Bayern am 23. April 1516 unterzeichnete, bestimmte erstmals feste Brauzeiten, eine Obergrenze für den Bierpreis und vor allem die Beschränkung auf „allein Gerste, Hopfen und Wasser“, die drei „reinen“ Zutaten, aus denen fortan überall in Bayern bestes Bier gebraut werden sollte. Bier ist in Bayern mehr als ein Getränk: Es ist Grundnahrungsmittel, Kulturgut, Glaubensfrage, Politikum – und Objekt der Begierde. Diesem Objekt der Begierde nähern wir uns im Jubiläumsjahr aus immer wieder neuen und durchaus ungewöhnlichen Blickwinkeln.
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